Zweitveröffentlichungsservice

Es besteht die Möglichkeit Zeitschriftenartikel, die in einer Closed-Access-Zeitschrift veröffentlicht wurden, nachträglich Open Access zweitzuveröffentlichen (sog. „grüner Weg“), indem diese unter bestimmten Bedingungen und nach einer gewissen Frist können auf einem Repository, wie dem Publikationsserver der HSBI frei zur Verfügung gestellt werden.

Ihre Vorteile einer Zweitveröffentlichung

  • Ihre Zweitveröffentlichung wird auf dem Publikationsserver der HSBI bereitgestellt, der von der Hochschulbibliothek betreut wird.
  • Ihre Zweitveröffentlichung erhält eine DOI, sodass der dauerhafte Zugang und die Zitierfähigkeit gewährleistet werden.
  • Ihre Zweitveröffentlichung auf dem Publikationsserver wird von Suchmaschinen erfasst, sodass sich die Auffindbarkeit und Sichtbarkeit erhöht.

 

Service & Beratung

Das Open-Access-Serviceteam unterstützt Sie gerne bei den Zweitveröffentlichungen Ihrer Publikationen und hilft Ihnen bei der Orientierung zwischen urheberrechtlichen Regelungen und Verlagspolicies. Dazu bieten wir einen Prüfungsservice für Publikationen von Autor*innen der HSBI an und bereiten die Bereitstellung der Open-Access-Zweitveröffentlichung auf dem Publikationsserver vor. Nehmen Sie gerne unter open@hsbi.de Kontakt mit uns auf.

Unser Angebot:

  • Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Zweitveröffentlichung
  • Kontakt mit Verlagen, um erforderliche Rechte einzuholen
  • Aufbereitung der Dateien und Einstellen auf dem Publikationsserver

Wir benötigen von Ihnen:

  • Liste Ihrer Publikationen
  • Kontaktaufnahme mit Corresponding Authors und ggf. Co-Autor*innen
  • Verlagsverträge (sofern vorhanden) mit Details zu Vorgaben zur Zweitveröffentlichung
  • Akzeptierte Manuskriptversion (Verlagsversion in Ausnahmefällen)

 

Hinweise zu Zweitveröffentlichungen

Versionstyp

Bei den Versionen von Publikationen lassen sich verschiedene Typen mit abweichenden Bezeichnungen unterschieden:

Accepted Version (= accepted manuscript, Postprint) entspricht der endgültigen Manuskriptfassung nach dem Peer-Review-Prozess und enthält ggf. Verlagskorrekturen, aber keine Formatierung des Verlages.

Published Version (= version of record, Verlagsversion) entspricht der veröffentlichten Fassung mit Verlagsformatierung und Layout.

 

Embargo

Unter dem Begriff „Embargo“ versteht man die ggf. vom Verlag vorgegebene Frist zwischen dem Datum der Erstveröffentlichung und dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Zweitveröffentlichung.

 

Lizenzen

Lizenzen regeln die Nutzungsrechte für Ihre Publikation. Damit legen Sie fest, wer Ihre Publikation unter welchen Bedingungen verbreiten, verändern oder verwerten darf. Für Erstveröffentlichungen nach Open-Access-Prinzipien empfehlen wir die Creative-Commons-Lizenz CC-BY. Die Vorgaben des Verlages sind zu beachten. Weitere Informationen zu Lizenzen

Rechtliche Grundlagen der Zweitveröffentlichung

Informationen zu Verlagspolicies

Die Datenbank Sherpa Romeo bietet einen Überblick über allgemeine Verlagsrichtlinien (Policies) hinsichtlich der Vorgaben zu Version, Embargofristen, Lizenz und Publikationsort einer Zweitveröffentlichung. Diese Angaben sind jedoch nicht rechtsverbindlich, im Zweifel gilt Ihr Verlagsvertrag.

 

Verlagsvertrag und Nutzungsrechte

Eine Zweitveröffentlichung ist möglich, wenn Sie dem Verlag bei der Erstveröffentlichung kein ausschließliches, sondern nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt haben.  Andernfalls benötigen Sie dafür die Zustimmung des Verlages. Ihre Nutzungsrechte können Sie dem Autorenvertrag entnehmen, der gegebenenfalls vor der Veröffentlichung abgeschlossen wurde.  

Auch viele Verlage, die auf ein ausschließliches Nutzungsrecht bestehen, erlauben eine Zweitveröffentlichung auf einem Repositorium in der Regel nach einer Embargofrist von 6 - 24 Monaten. Ist eine Zweitveröffentlichung im Verlagsvertrag vorgesehen, beachten Sie bei der Veröffentlichung bitte die dort getroffenen Regelungen, etwa betreffend der erlaubten Version, der Lizenz oder anderweitigen Anforderungen. 

Am besten übertragen Sie dem Verlag keine ausschließlichen/exklusiven Nutzungsrechte. Dazu bieten sich Ihnen mehrere Möglichkeiten. Streichen Sie Formulierungen, die dem Verlag exklusive Rechte zur öffentlichen Verfügbarmachung einräumen oder fügen Sie dem Vertrag einen Zusatz hinzu, der Ihnen das einfache Nutzungsrecht für eine Zweitveröffentlichung (Zweitverwertungsrecht) Ihrer Publikation auf einem Repositorium vorbehält. Um Rechtsgültigkeit zu erlangen, müssen solche Änderungen vom Verlag gegengezeichnet werden. Ein Beispiel hierfür ist das SPARC Author Addendum.

Weiterer Informationen und Textbausteine des Open Access Networks

 

Autor*innenvereinbarung

Mit der Zweitveröffentlichung auf dem Publikationsserver der HSBI erklären Sie sich mit der Autor*innenvereinbarung einverstanden. Damit bestätigen Sie, dass einer weiteren Veröffentlichung keine Rechte entgegenstehen und mit den enthaltenen Inhalten und Abbildungen keine Rechte Dritter verletzt werden. Außerdem versichern Sie stellvertretend für Ihre Mitautor*innen und beteiligte Personen mit deren Zustimmung zu handeln.